Bauarbeiten in Frankreich und Luxemburg
Seit 1996 führen wir Bauarbeiten in Frankreich durch.
Wir wissen welche Genehmigungen und Formalitäten benötigt werden. Diese müssen z.T. für jede Baustelle neu beantragt werden, damit für die Firma aber auch für den Bauherrn keine Probleme mit den dortigen Behörden entstehen.
Ist die Firma nicht im Besitz der benötigten Papiere, führt dies zur Einstellung der Baustelle und man muss auch mit strafrechtlichen Kosequenzen rechnen.
In Frankreich ist auch der Bauherr mit verantwortlich, dass seine ausführenden Firmen im Besitz der benötigten Papiere sind.
Seit dem 13.11.2006 sind wir nun auch im Besitz einer Handlungsermächtigung für Luxemburg.
Bei Fragen zur Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich oder Luxemburg, sind wir gerne bereits Ihnen nähere Auskkünfte zu geben.